Antragsverfahren
Antragsverfahren
Die Hans Erich und Marie Elfriede Dotter-Stiftung ist im Bereich der Projektförderung sehr aktiv. Sie ist somit ein wichtiger Partner für lokale Vereine, Schulen, Kirchen und andere Organisationen in Eberstadt.
Nicht ohne Grund lautet unser Motto:
„Kräfte vor Ort wecken und stärken“
Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderrichtlinien sowie zum Antrags- und Förderverfahren der Stiftung.
Förderrichtlinien
Grundlage des Antrags- und Förderverfahrens sind die Förderrichtlinien der Dotter-Stiftung. Diese sollten vor der Antragstellung aufmerksam gelesen werden! Denn der Antrag muss vor Projektbeginn bei uns eingegangen sein.
Antragstellung
Idealerweise sollten die Förderanträge bereits im Frühstadium Ihres Projekts gestellt werden, am besten einige Monate vor Projektbeginn. Anträge, die nach Projektbeginn eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Hierfür steht Ihnen ausschließlich unser Antragsportal zur Verfügung, das mit dem Klick auf den Button Antragsportal angesteuert werden kann. Nach erfolgreichem Absenden eines Antrages wird dessen Eingang automatisch per E-Mail bestätigt. Gesondert verschicken wir zudem eine Antragsübersicht in Form eines kompakten PDFs.
Bitte beachten Sie: Förderanträge per E-Mail, Brief oder Fax können nicht berücksichtigt werden.
Antragsfristen und Mittelvergabe
Für das Einreichen der Förderanträge gelten regelmäßig die folgenden Fristen:
Über die Mittelvergabe entscheidet der Vorstand im jeweiligen darauffolgenden Quartal der Antragsfrist. Die Förderentscheidungen werden Ihnen per E-Mail zugesandt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.